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Serviceangebot

Noch Mehr Wert für unsere Kunden

Fördermittel

Serviceangebot: Wenn Sie ein Leipziger Unternehmen sind, oder einen Firmensitz hier betreiben, vermitteln wir sehr gern eine Förderung unserer Leistungen (bis maximal 50%) durch das Mittelstandsförderprogramm der Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig. Das Mittelstandsförderprogramm der Stadt Leipzig richtet sich zum einen an den vorhandenen Unternehmensbestand, soll aber auch Impulse für Unternehmensgründungen und Ansiedlungen geben. Für die Förderung von Agenturleistungen für Unternehmen ist vor allem das Maßnahmenpaket „Transfer kreativer Ideen“ geeignet.

Nähere Informationen zum Mittelstandsförderprogramm finden Sie hier.

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14 + 8 =

Finanzierung

Gemeinsam mit dem Kunden – nicht durch ihn – erfolgreich sein
Für Unternehmen in besonderen Situationen bieten wir spezielle Rabatte und Zahlungskonditionen, zum Beispiel zinslose Darlehen und Ratenvereinbarungen. Das betrifft im Einzelnen:

  • Unternehmensneugründungen (StartUps)
  • Unternehmensnachfolgen
  • Unternehmensneuansiedlungen in Leipzig
  • Unternehmen in Krisensituationen

Sprechen Sie uns an:

6 + 13 =

Künstlersozialkasse

Was ist die Künstlersozialabgabe?
Jedes Unternehmen, jede Institution und jeder Verein ist verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe (KSA) in Höhe von derzeit 4,2 Prozent (2018) der Rechnungsnettosumme abführen, wenn es Künstler – und damit auch Agenturen und Designer – beauftragt. Diese Gruppe wird offiziell „Verwerter“ genannt. Sie hat die Abgabe zu entrichten, weil sie künstlerische Leistungen und Erzeugnisse zu ihrer Vermarktung nutzt, sie also wirtschaftlich verwertet. Einige wenige Ausnahmen sind: Privatpersonen die ein Kunstwerk erwerben und es nicht wirtschaftlich verwerten oder Unternehmen, die zum Beispiel ihre Büros gestalten lassen, mit Kunstwerken ausstatten oder künstlerische oder Designleistungen für eine internen Veranstaltung beauftragen, da hier keine wirtschaftliche Verwertung vorliegt.
Die Künstlersozialabgabe ist für alle Rechnungen aller Agenturen und selbstständigen Designer fällig. Und zwar unabhängig davon, ob der Designer oder die Agentur selbst Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Zu zahlen ist die Künstlersozialabgabe auf alle Nettosummen die auf den Rechnungen der Designer aufgeführt sind, mit Ausnahme von Reise- und Bewirtungskosten und steuerfreien Aufwandsentschädigungen etc.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Künstlersozialkasse und/oder Ihre Steuerberatung.

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